Kur-Hotel Villa Thea
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KIH GmbH & Co. KG
Theresienstraße 12
97688 Bad Kissingen
Deutschland
Tel.: 0971 71820
E-Mail: willkommen@kurhotel-villathea.de
Website: www.kurhotel-villathea.de
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kur-Hotels Villa Thea, nachstehend kurz KVT genannt, gelten für die gastronomische Beherbergung und alle sonstigen Leistungen, wie Nutzung aller Einrichtungen. Darüber hinaus gelten alle innerbetrieblichen Vorschriften wie Hausordnung; Brandschutzordnung; Parkordnung / Verkehrsordnung und Badeordnung. Das Team vom Kur-Hotel Villa Thea bittet um Einsicht bei Anreise.
2. Abschluss des Vertrages
Wird ein Hotelzimmer mündlich, fernmündlich, schriftlich oder über das Internet bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Mit der Anmeldung oder der rechtsverbindlichen Bestätigung des Belegungsvertrages bietet der Gast dem Kur-Hotel Villa Thea einen Gastaufnahmevertrag an. Dieser kommt entweder mit der Bestätigung oder dem rechtsverbindlichen unterschriebenen Belegungsvertrag durch das Kur-Hotel Villa Thea zustande. Der Belegungsvertrag muss nach Eingang beim Gast zum aufgeführten Rückmeldedatum an das Kur-Hotel Villa Thea (KVT) ausgefüllt zurückgesandt werden. Kann das KVT keinen rechtzeitigen Eingang des Belegungsvertrages feststellen, behält es sich die Zwischenzusage an andere Vertragspartner vor. Eine Buchung der Leistungen nach Verstreichen des Rückmeldedatums ist nach Rücksprache möglich. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt ist. In jedem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn er mit rechtsgültiger Unterschrift unterzeichnet wurde. Der Abschluss des Belegungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei anmeldenden Vereinen ist der Vertrag durch die für die Außenvertretung laut Satzung festgelegten Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen und zu unterstempeln.
3. An- und Abreise
Der Zimmerbezug ist nicht vor 15.00 Uhr, außer mit vorheriger Vereinbarung, am Anreisetag möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. In Ausnahmefällen sind Verschiebungen, wenn keine Belegung der Zimmer folgt, nach Absprache möglich. Bei Abreise nach 14.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das KVT über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Leistungen, Preise
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben im Vertrag. Der Preis umfasst Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Mehrwertsteuer und die Nutzung der Einrichtungen (Ausnahmen siehe Preislisten für zusätzliche Angebote Arrangements und Ausleihe). Die auf unseren Internet-Seiten und in anderen Anzeigen enthaltenen Angebote sind für das Kur-Hotel Villa Thea bindend. Die dort angegebenen Leistungen / Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten (außer der Kurtaxe) ein, soweit es nicht der konkreten Leistungsbeschreibung anders angegeben ist. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung. Für mündliche Nebenabreden sind die Mitarbeiter des KVT nicht befugt. Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben, pro Person. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (handelsübliche Abpackungen) ist nicht gestattet. Sollten Lehrgänge / Veranstaltungen / Tagungen / Aufenthalte durch mitgebrachte Speisen und Getränke abgesichert werden, behalten wir uns die Berechnung eines „Stöpselgeldes“ vor. Dieses beträgt 4,00 € pro Tag und Person. Eine Rückvergütung gezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Veranstaltungs- und Gruppenräume stehen den Vertragspartnern zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Bei notwendiger längerer Inanspruchnahme ist vorher das Personal der Rezeption zu verständigen. Das KVT ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Veranstaltungsräume zu gewährleisten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich das KVT eine kurzfristige Änderung vor. Das Anbringen von Werbe- und Dekorationsmaterial ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung gestattet. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung. Zeitungsanzeigen und die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung des KVT. Das KVT behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn damit die eigenen Interessen beeinträchtigt, der Ruf des KVT geschädigt oder der Geschäftsablauf gestört wird. Schadensersatzansprüche des Veranstalters an das KVT bestehen in diesem Falle nicht.
5. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Bestätigung durch das KVT möglich. Für die Endreinigung werden pauschal 15,00 € in Rechnung gestellt. Hunde sind im Kurhausgelände an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Tierbesitzer selbstständig zu entfernen.
6. Verbindlichkeit von Angeboten
Überschreitet der Zeitraum zwischen Angebotsunterbreitung und Vertragsabschluss 2 Monate, behält sich das KVT das Recht vor, begründete Preisänderungen vorzunehmen. Diese werden Ihnen als Preisaktualisierung mitgeteilt. Stimmen die Angaben der Vertragspartner zum Lehrgangsinhalt im Vertrag mit der Lehrgangsdurchführung nicht überein, erfolgt eine Gebührenanpassung. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in EURO.
7. Zahlung
Für die Reservierung kann vom KVT eine Vorauszahlung eines Betrages bis zur Hälfte der Kosten verlangt werden. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Vertragspartner zu einer Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages (Zahl der angemeldeten Teilnehmer lt. Vertrag x Übernachtungen x Tagessatz, zuzüglich Extras und Besonderheiten, gemäß Veranstaltungsabsprache, lt. Entgeltregelung). Die Abschlagszahlung ist von Ihrer Organisation in voller Höhe spätestens mit Ablauf der vereinbarten Kontingentfrist fällig, auf unser Konto zu überweisen und mit Kopie des Einzahlungsbeleges nachzuweisen. Sie erhalten zu gegebener Zeit das entsprechende Überweisungsformular sowie die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Abschlagszahlung vom KVT zugesandt. Bei der Endabrechnung wird dieser Betrag angerechnet und den Restbetrag stellen wir Ihnen nach Reiseende in Rechnung. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem KVT für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen (Speisen, Getränke, Telefongebühren). Der in Rechnung gestellte Endbetrag ist zur angegebenen Zahlungsfrist auf das Konto des Kur-Hotels Villa Thea, zu überweisen.
8. Rücktritt durch den Gast; Veränderungen durch den Gast
Sämtliche Rücktritte oder Veränderung der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung müssen schriftlich erfolgen.
Veränderung:
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen, wie z.B. der Reisetermin, die Unterkunft mehr als 6 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen, ist diese kostenfrei. Innerhalb 6 Wochen bis zur Anreise ist das KVT berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € pro Zimmer pauschal zu erheben. Ergeben sich aus Folge solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Kunden zu zahlen. Das Reiseunternehmen ist berechtigt aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Das Reiseunternehmen wird den Kunden unverzüglich über die Leistungsänderungen informieren.
Rücktrittskosten:
Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KVT, die nur schriftlich erfolgen kann. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist das KVT berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Das Kur-Hotel Villa Thea behält sich vor, folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigungen als Erfüllungsanspruch an Stelle der konkreten Berechnung pro Gast in Rechnung zu stellen:
1. bis zum 71. Tag vor Anreise: kostenfrei
2. vom 70. Tag – 60. Tag vor Anreise: 10% Kosten der gebuchten Übernachtungen
3. vom 59. Tag – 42. Tag vor Anreise: 20% Kosten der gebuchten Übernachtungen
4. vom 41. Tag – 30. Tag vor Anreise: 40% Kosten der gebuchten Übernachtungen
5. vom 29. Tag – 15. Tag vor Anreise: 50% Kosten der gebuchten Übernachtungen
6. vom 14. Tag – Tag vor Anreise: 80% Kosten der gebuchten Übernachtungen
7. am Anreisetag: 100% Kosten der gebuchten Übernachtungen + ein voller Verpflegungssatz.
Bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen und mindestens 7 Übernachtungen gewähren wir die Möglichkeit folgende Personenzahlen kostenfrei zu stornieren: 21 – 30 Personen: 1 Person
31 – 40 Personen: 2 Personen
41 – 60 Personen: 3 Personen
Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner kann das KVT vom Vertragspartner auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalisierten Rücktrittskosten. Dem Vertragspartner ist es unbenommen dem KVT einen geringfügigeren Schaden nachzuweisen.
Rücktritt wegen Krankheit:
Bei Rücktritt wegen Krankheit, Verhinderung, oder sonstiger Gründe, berechnen wir prozentuale Stornierungskosten wie in Punkt 8 aufgeführter Tabelle. Das KVT empfiehlt dieses Risiko mittels der optional möglichen Hotel- Stornoversicherung aufzufangen. Entsprechende Formulare können mit dem Belegungsvertrag, oder der Bestätigung angefordert werden. Schließen Sie die Versicherung jedoch bitte erst nach dem Erhalt des von uns unterschriebenen Belegungsvertrages ab.
9. Rücktritt durch das Kur-Hotel Villa Thea
Das KVT ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch das Kur-Hotel Villa Thea nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Kur-Hotel Villa Thea, so behält es den Anspruch auf den Vertragspreis.
1. wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedienungen nicht erfüllt.
2. wenn die Durchführung der Reise nach Vertragsabschluss infolge höher Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichwichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbare erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
3. wenn wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden kann. In diesem Fall kann das KVT bis 6 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Reisebetrag / Anzahlung wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet.
10. Gastronomiebuchungen für Tagesveranstaltungen
bis 31 Tage vor Veranstaltung = kostenfreie Stornierung;
vom 13. bis 8. Tag vor Veranstaltung = 50 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes;
vom 7. Tag bis zur Veranstaltung = 80 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes; Veränderungen der Personenzahl für die Mahlzeiten am gleichen Tag sind möglich, dürfen jedoch 80 % der vereinbarten Personenzahl nicht unterschreiten.
11. Haftung
Der Vertragspartner haftet für Verluste, Beschädigungen die der Einrichtung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter sowie durch Teilnehmer an der Veranstaltung entstehen. Der Vertragspartner ist für die entsprechende Sicherung zuständig. Sofern die Vertragspartner Ihre Fahrzeuge im Kurhausgelände abstellen, kommt dadurch keine Verwahrungspflicht zustande. Eine Überwachungspflicht durch das KVT entsteht nicht. Das KVT haftet nicht für Diebstahl und Schaden am Fahrzeug. Es sind die gekennzeichneten Parkflächen zu nutzen. Das Parken vor dem Hauptgebäude ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Beschafft oder bestellt das KVT für den Vertragspartner technische Gegenstände oder sonstige Leistungen von Dritten, handelt er im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Die Beteiligung an Freizeit- und Sportaktivitäten verantwortet der Vertragspartner selbst. Das KVT ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Preisminderungen sind in solchen Fällen nicht möglich. Für mutwillig verursachte Schäden kommen die Vertragspartner selbst auf. Für das persönliche Eigentum der Vertragspartner übernimmt das KVT keine Haftung. Das KVT haftet nicht für die rechtzeitige Ausführung von Weckaufträgen sowie für die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen. Das Kurhotel Villa Thea tritt bei Buchung von Leistungen seiner Partnerunternehmen lediglich als Vermittler (§275 BGB) der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen.
12. Gewährleistung
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet die Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat sich hierzu ausschließlich an das KVT zu wenden.
13. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
14.Veranstalter
Wird eine Leistung des Gastaufnahmevertrages von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so wird ausdrücklich in der Bestätigung oder im Belegungsvertrag bzw. im jeweilig gültigen Katalog, Homepage, Flyer, Anschreiben, Plakatwerbung etc. hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Das KVT haftet nur im Rahmen seiner Rolle als Vermittler.
15. Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung der zugesagten Leistungen hat der Gast innerhalb von 28 Tagen nach Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Kurhotel Villa Thea zu erklären. Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährungsfrist bis zur beidseitigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt.
16. Die „Nichtrauchereinrichtung“ Kur-Hotel Villa Thea
Kur, Erholung, Sport und Gesundheit bilden eine Einheit. Die große Mehrheit unserer Gäste spricht sich gegen das Rauchen in unserer Einrichtung aus. Sie befinden sich deshalb in einer „Nichtrauchereinrichtung“! Für die Raucher ist eine gesonderte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen ist nur dort gestattet. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Geschäftsleitung Gegenmaßnahmen vor.
17. Datenschutz
Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Namen und Anschrift), von an das KVT in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. ??? MDStV). Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass das KVT Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Sie werden gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass an das KVT personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange Sie nicht widersprechen, ist das KVT berechtigt die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
18. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnamevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
19. Abtretung
Der Gast darf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte nicht an Dritte abtreten.
20. Allgemeines
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie durch das KVT schriftlich bestätigt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des KVT.